§ 35b EStG sieht eine Einkommensteuerermäßigung vor, soweit Einkünfte mit ErbSt belastet werden.
Hieraus ist zu folgern, dass Einkünfte, die durch SchenkSt belastet sind nicht zu einer Ermäßigung führen
Der persönliche Freibetrag des Begünstigten ist hier ggf. aufzuteilen.
Die Details ergeben sich aus einer Entscheidung des BFH vom 13.3.2018 IX R 23/17.
Wir werden Sie im Rahmen unserer Seminarveranstaltung taxnews-aktuell-4-2018 über diese Entscheidung informieren.