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§ 6 Abs. 5 Satz 3 EStG ist verfassungswidrig – Wie lautet der Beschluss des BVerfG präzise und wie reagiert der Gesetzgeber?

Wie der Verfasser der Newsletter bereits vor Kurzem berichtet hat, haben sich die meisten Kommentatoren des Beschlusses mit dem Wortlaut des Beschlusses nicht intensiv auseinandergesetzt.

 

Nun hat sich jedoch – neben der von mir bereits erwähnten Veröffentlichung von Dr. Demuth – aktuell ein weiterer Autor zutreffend mit dem Beschluss des BVerfG auseinandergesetzt.

 

Lämmle – vgl. DStR 2024, 1389 – hat den – nach seinem Wortlaut – sehr engen Beschluss zutreffend dargestellt.

 

Zudem führt er aus, wie der Gesetzgeber im Rahmen des JStG 2024 wohl auf den Beschluss reagieren wird.

 

Sollte es bei dieser sehr engen Interpration verbleiben, können auf der Basis des Beschlusses und der geplanten Änderung in § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG/JStG 2024 nur wenige Fallgestaltungen positiv gestaltet werden.

 

Über die neue Rechtslage und die auch weiterhin möglichen Gestaltungen – ohne eine Anwendung der Neuregelung – wird Sie der Verfasser der Newsletter im Rahmen der Seminarreihe taxnews-aktuell-03-2024 und anlässlich des Unternehmensnachfolge-Kongresses im Oktober auf dem Petersberg informieren.

 


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