In der Praxis verlangen Betriebsprüfer im Zusammenhang mit der Überprüfung der betrieblichen Nutzung eines PKW regelmäßig die Vorlage eines Fahrtenbuchs.
Dieser Rechtsauffassung ist der BFH mit seinem Urteil vom 16.3.2022 VIII R 24/19 entgegengetreten.
Demnach kann der Nachweis auch durch andere Beweismittel erfolgen.
Im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell-03-2022 werden wir Sie über diese Entscheidung informieren.