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Der BGH verschärft die Haftung von Steuerberatern in der Unternehmenskrise

Der BGH hat mit seinem Urteil vom 26.1.2017 für Aufsehen im Hinblick auf die Haftung des Steuerberaters in der Unternehmenskrise des Mandanten gesorgt.

Wie in den NWB 2017, 1310 berichtet wird, hat der BGH in seiner Grundsatzentscheidung IX ZR 285/14 seine bisherige Rechtsprechung - die keine Pflicht zum Hinweis auf Veranlassung einer Insolvenzprüfung im steuerlichen Dauermandat beinhaltet hat - aus dem Jahr 2013 zum Teil ausdrücklich aufgehoben und verschärft.

Aus diesem Grunde ist zu empfehlen ausdrückliche Mandatsvereinbarungen dahingehend zu treffen, dass eine insolvenzrechtliche Beratung ausgeschlossen wir.

Die Detail der Entscheidung und die weiteren Beratungshinweise entnehmen Sie bitte der o.a. Veröffentlichung selbst. 


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