Mit seinen beiden Urteilen zu Mietern (vom 20.4.2023 VI R 24/20) und zu unentgeltich Nutzenden (vom 20.4.2023 VI R 23/21) hat der VI. Senat den Abzug von haushaltsnahen Dienstleistungen eröffnet.
Über die konkreten Entscheidungen werden wir Sie im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell-3-2023 selbstverständlich unterrichten.