Im Rahmen der Gestaltung einer Unternehmensnachfolge wird häufig „leichtfertig“ eine Vereinbarung über Vorbehaltsnutzungsrechte vereinbart.
Eine derartige Gestaltung birgt erhebliche Risiken, wie bereits das BFH-Urteil vom 25.1.2017 X R 59/14 mit seinen beiden alternativen Gestaltungen zum Ausdruck gebracht hat.
In seinem Urteil hat der X. Sentat des BFH jedoch offengelassen, ob ggf. eine begünstigte Besteuerung nach den §§ 16, 34 EStG gegeben ist.
Mit seinem aktuell veröffentlichten Urteil vom 8.8.2024 IV R 1/20 hat der IV. Senat nun für eine unerfreuliche Klarstellung gesorgt.
Die Details der aktuellen Rechtslage- mit ihren Chancen und Risiken - werden wir Ihnen im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell-04-2024 darstellen.