Alle Artikel anzeigen

§ 7g EStG als neue „Spielwiese“ bei der Gründung einer Freiberufler-GbR?

Das FG München v. 27.6.2019 11 K 3048 (Rev. AZ BFH VIII R 22/19) hat in seiner Entscheidung ein völlig neue Gestaltungsüberlegung angesprochen.

 

Die Rechtsfrage / Das FG München

 

  • Bei der Gründung einer Freiberufler-GbR durch die Einbringung einer Einzelpraxis durch einen Gesellschafter und die Geldeinlage des anderen Gesellschafters liegt ein Anwendungsfall des § 24 UmwStG vor.
  • Es stellte sich im aktuellen Fall die Frage, ob hierin auch ein Anschaffungsvorgang durch die GbR zu erblicken ist.
  • Für diesen Fall werden auch bewegliche WG angeschafft, für die ggf. § 7g EStG in Anspruch genommen werden kann.
  • Dies könnte ggf. bereits im Vorjahr – nach Abschuss des Gesellschaftsvertrags – erfolgen.
  • Das FG München hat diesen Gedanken abgelehnt, jedoch die Revision zugelassen.

 

Was muss der BFH im Verfahren nach Auffassung des FG ebenfalls noch abklären du was ist in der Praxis zu tun?

 

  • Der BFH wird in dem Verfahren klären müssen, ob dann ggf. für das Vorjahr bereits eine Feststellung mit negativen Einkünften erstellt werden muss.
  • Um in einschlägigen Sachverhalten, sollten entsprechende Anträge bei den FÄ gestellt werden, und die Verfahren auf diese Weise offengehalten werden.

Ihnen gefällt unser topaktueller taxnews Newsletter?

Empfehlen Sie ihn gerne auch Ihren Kollegen, Mitarbeitern und Freunden!