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Abfindungen: Ermäßigte Besteuerung bei Geringfügigkeit einer Teilauszahlung
In der Praxis kommt es aufgrund betrieblicher Umstände häufig dazu, dass Abfindungsleistungen nicht in einem Veranlagungszeitraum zufließen.
Der BFH mit seinem jüngsten Urteil zu dieser Fragestellung vom 13.10.2015 - IX R 46/14 klargestellt, dass bei geringfügigen Auszahlungen in einem Zweitjahr keine Gefahr für die Tarifbegünstigung im Auszahlungsjahr besteht.
Grundsätzliche Fragen zur ertragsteuerlichen Behandlungen von Abfindungszahlungen - mit zahlreichen Hinweisen zu Billigkeitsregelungen etc. - können Sie dem BMF-Schreiben vom 1.11.2013, DStR 2013, 2459 entnehmen.
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