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Abgabenordnung: Voraussetzungen für Sammelauskunftsverfahren
Mit seiner Entscheidung vom 16.1.2009 VII R 25/08 hat der VII. Senat - mit bemerkenswerten Aussagen - deutlich gemacht, wo die Grenzen von Sammelauskunftsersuchen durch die Steuerfahndung zu ziehen sind.
Demnach rechtfertigt die allgemeine, nach der Lebenserfahrung gerechtfertigte Vermutung, dass Steuern nicht selten verkürzt und steuerpflichtigen Einnahmen nicht erklärt werden, kein Sammelauskunftsverfahren der Finanzbehörde. Hierbei handelt es sich um eine Ausforschung „ins Blaue hinein“.
Nach Aussage des VII. Senats ist es vielmehr erforderlich, dass konkrete Anhaltspunkte für die Entdeckung unbekannter Steuerfälle gegeben sind.