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Abgeltungsteuer bei losen Personenzusammenschlüssen

Das BMF hat mit Schreiben vom 27.4.2009 zur Anwendung der Abgeltungsteuer bei losen Personenzusammenschlüssen (Sparklubs, Schulklassen etc. Stellung bezogen. Demnach kann unter bestimmten Umständen von der Anwendung des Steuerabzugs Abstand genommen werden. Ausdrücklich von dieser Sonderregelung ausgenommen sind Grundstücksgemeinschaften, Erbengemeinschaften, Wohnungseigentümergemeinschaften, Mieter im Hinblick auf das gemeinschaftliche Mietkautionskonto. Hierfür gelten die allgemeine Grundsätze.

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