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Abgrenzung von gewerblichen / freiberuflichen Einkünften

Der VIII. Senat des Bundesfinanzhofs hat mit seinem Urteil vom 8.10.2008 VIII R 53/07 eine Entscheidung mit weit reichenden Folgen getroffen. Es ging um die Frage der Abgrenzung von freiberuflichen und gewerblichen Einkünften, wenn ein selbständig tätiger und ein angestellter Ingenieur jeweils einzelne Aufträge und Projekte eigenverantwortlich und leitend durchführen. In diesem Falle sind die Umsätze des Einzelunternehmens - ggf. im Schätzungswege - in freiberufliche und gewerbliche Einkünfte aufzuteilen. In der Praxis sollte durch ausreichende Beweisvorsorge sichergestellt sein, dass die eigenverantwortliche und leitende Tätigkeit des Inhabers des freiberuflichen Unternehmens dokumentiert wird.

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