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Ablösung eines Vorbehaltsnießbrauchs durch Versorgungsleistungen - BFH kontra BMF
In der Praxis stellt sich häufig die Frage, wie eine Nießbrauchablösung gegen Versorgungsleistungen zu beurteilen ist.
Die Frage taucht dann auf, wenn in der Vergangenheit ein Grundstück von der Elterngeneration auf die Kindergeneration gegen Nießbrauchvorbehalt übertragen worden ist, und die Eltern nun nicht mehr dazu in der Lage sind den Nießbrauch tatsächlich auszuüben.
Hier wird dann häufig eine Ablösung des Nießbrauchs gegen Versorgungsleistungen erwogen.
Das BMF hat mit seinem Schreiben vom 11.3.2010, BStBl 2010 I, 227 jedoch gefordert, dass eine derartige Vereinbarung eine vertragliche Grundlage vor dem 1.1.2008 haben müsse.
Der BFH hat jedoch nun mit seinem Urteil vom 12.5.2015 - IX R 32/14 entschieden, dass die Versorgungsleistungen auch auf der Grundlage einer aktuellen Vereinbarung (somit auch nach dem 31.12.2007) als Sonderausgaben abzugsfähig sind, wenn die Grundstücksübertragung gegen Nießbrauchvorbehalt vor dem 1.1.2008 vereinbart worden ist.