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Abzug von Beerdigungskosten als außergewöhnliche Belastungen

Der Abzug von Beerdigungskosten als außergewöhnliche  Belastungen führt häufig zu Diskussionen zwischen dem Steuerberater und den Finanzämtern.

Die Abzugsfähigkeit unterliegt dem Grunde nach der folgenden Prüfungsfolge:

  • Zwangsläufigkeit der Aufwendungen aufgrund von rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen
  • Welche Aufwendungen sind dem Grunde nach abzugsfähig
  • Welcher Aufwand ist angemessen
  • Welche Sachverhalte führen zu einer Kürzung des Aufwands

Die vorstehenden Fragen hat das LfSt Bayern mit einer Verfügung vom 16.12.2016 - S 2284.1.1-21/ St32 zusammengefasst. Den vollständigen Wortlaut des Weisung finden Sie in der aktuellen Ausgabe des DStR 2017, 1034.

 


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