Die o.a. Reform hat zur Folge, dass künftig sämtliche deutschen Gesellschaften ihre wirtschaftlich Berechtigten an das Transparenzgregister melden müssen.
Nach den Berechnungen der Bundesregierung werden in der Folge da 1,9 Milionen Rechtseinheiten erstmals mitteilungspflichtig sein.
Über die Einzelheiten können Sie sich in Form der Veröffentlchung von RA Link (BBP 2021, 256) informieren.