Alle Artikel anzeigen

Achtung: Bedarfsbewertung für die Grunderwerbsteuer

Das FG Münster hat lt. Pressemitteilung (www. Finanzgericht-muenster.de) erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der sog. Bedarfsbewertung nach §§ 138 ff BewG für die GrESt geäußert (Beschwerde für die FinVerw. ist zugelassen). Die Finanzverwaltung erteilt derartige Bescheide bereits im Hinblick auf den Beschluss des BFH vom 27.5.2009 II R 64/08, DStZ 2010, 637 nur vorläufig, vgl. DB 2010, 816. Es ist daher anzuraten derartige Fälle (Bew. und GrESt) offen zu halten und insbesondere auch in laufenden Rechtsbehelfsverfahren keine Verfahren zu erledigen.

Ihnen gefällt unser topaktueller taxnews Newsletter?

Empfehlen Sie ihn gerne auch Ihren Kollegen, Mitarbeitern und Freunden!