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Achtung bei Bankbescheinigungen: Verluste aus wertlos gewordenen Forderungen aus Termingeschäften führen zu negativen Einkünften aus Kapitalvermögen

Das Düsseldorf hat mit Urteil vom 26.2.2014 - 7 K 2180/13 E, DStZ 2014, 781 - ebenso wie das FG Thüringen vom 9.10.2013 - 3 K 1059/11, EFG 2014, 1305 - entschieden, dass - entgegen der Rechtsauffassung der Finanzbehörden - Verluste aus wertlos gewordenen Forderungen aus Termingeschäften zu negativen Einkünften aus Kapitalvermögen führen. Für den Praktiker bedeuten diese beiden Urteile, insbesondere im Hinblick darauf, dass die Finanzbehörden gegen die Entscheidung des FG Thüringen Revision eingelegt haben (AZ BFH VIII R 17/14), dass sämtliche einschlägigen Fallgestaltungen offen gehalten werden müssen. In das Verfahren kommt der Steuerpflichtige jedoch nur dann, wenn die Verluste aus derartigen Geschäften steuerlich geltend gemacht werden. Hierbei ist insbesondere darauf zu achten, dass diese Geschäfte auch in den Steuerbescheinigungen der Banken enthalten sind.

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