Leasingsonderzahlungen sind im Anwendungsbereich des § 4 Abs. 3 EStG, grundsätzlich als sofort abzugsfähig Betriebsausgaben zu behandeln.
Ändern sich jedoch im Laufe der Nutzungsdauer die Nutzungsverhältnisse, möchten die Finanzbehörden den Vollabzug nun korrigieren.
Hierauf macht die OFD NRW mit ihrer Kurzinformation 17/2016 vom 1.9.2016 aufmerksam.
Über die Details der Weisung und die durch die Finanzbehörden gesehenen Änderungsmöglichkeiten werden wir Sie im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell-4-2016 informieren.