Die vorstehenden Fragestellung steht auf dem Prüfstand des BFH.
Der X. Senat des BFH hat in seinem Beschluss vom 14.12.2022 X R 19/21 erhebliche Zweifel daran geäußert, inwieweit die Richtsatzammlung eine ausreichende Rechtsgrundlage für eine Schätzung bildet.
Der X. Senat hat in diesem Rahmen drei grundsätzliche Fragestellungen aufgeworfen und das BMF zum Beitritt zum Verfahren aufgefordert.
Sollten Sie sich im Rahmen von aktuellen Streitfällen über die vorstehende Fragestellung mit Betriebsprüfern in der Diskussion befinden, so sollten Sie die Verfahren im Hinblick auf das vorstehende Verfahren offenhalten.