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Achtung beim Sonderausgabenabzug bei privat Versicherten
Privat Krankenversicherte können seit 2010 Basisbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung voll als Sonderausgaben abziehen.
Im Gegenzug zieht die Finanzverwaltung die steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse auch dann voll ab, wenn er Zuschüsse zu Wahlleistungen enthält.
Gegen diese Handhabung der Finanzverwaltung sind nun 3 Klagen bei den Finanzgerichten anhängig. Die AZ lauten: FG Nürnberg 3 K 974/11, FG Münster 7 K 271211 E und FG Hessen 1 K 1878/11.
Der Hinweis
Zieht das Finanzamt den vollen Zuschuss ab, sollten Sie Einspruch gegen die Steuerfestsetzung einlegen und im Hinblick auf die o.a. Verfahren das Ruhen des Verfahrens beantragen.