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Achtung: Die abweichende Rechtsauffassung in der Steuererklärung und die steuerstrafrechtliche Relevanz

Mandanten erwarten nicht selten, dass der steuerliche Berater in der Steuererklärung eine andere Rechtsauffassung zugrunde legt als die Finanzbehörden.

In der Praxis  entsteht dieser Konflikt häufig auf der Basis von finanzgerichtlichen Entscheidungen.

Fraglich ist, ob diese Verhaltensweise zu steuerstrafrechtlichen Folgen führen kann, wenn erst der Betriebsprüfer die abweichende Rechtsauffassung erkennt.

Mit dieser Fragestellung (mit zahlreichen praktischen Varianten) befassen sich Schmid/Ntamadaki in einer aktuellen Veröffentlichung, DStR 2019, 1713

Sollten Sie von derartigen Fallgestaltungen und Diskussionen betroffen sein, so empfiehlt sich die Lektüre dieser Veröffentlichung.

 


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