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Achtung: Gefahr der Liebhaberei bei Fotovoltaikanlagen seit dem 1.4.2012?
Die Grundaussagen
Wer eine Fotovoltaikanlage betreibt ist nur dann Gewerbetreibender, wenn er eine positvive Einkünfteerzielungsabsicht hat.
Durch gesunkene Einspeisevergütungen bei Neuanlagen seit dem 1.4.2012 muss durch eine Totalgewinnprognose geklärt werden, ob überhaupt noch ein Totalgewinn erzielt werden kann.
Das Betriebsvermögen am Ende der Nutzungsdauer
Hierbei ist von einer Nutzungsdauer der PV-Anlage von 20 Jahren auszugehen.
Einen Zweitmarkt für gebrauchte PV-Anlagen existiert nicht.
Somit ist der Wert der PV-Anlage nach 20 Jahren mit 0 € anzunehmen.
Fremdfinanzierte Fotovoltaikanlagen
Sobald eine Fremdfinanzierung gegeben ist, kann kein Totalgewinn erzielt werden.
Somit liegt hier regelmäßig Liebhaberei vor.
Das führt dazu, dass die Verluste aus der PV-Anlage nicht mit anderen positiven Einkünften ausgeglichen werden können.