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Achtung: Eine erhebliche Gefahr im Rahmen des Grunderwerbsteuergesetzes mit weitreichenden Folgen infolge des MoPeG!

In ihrer Veröffentlichung – GStB 2023, 35 – machen die 3 Autoren auf eine sehr gefährliche Situation aufmerksam, die noch in 2023 zu schnellem Handeln auffordert.

 

Denn die durch das BMF angestrebte Novellierung des Grunderwerbsteuergesetzes hat zur Folge, dass ab dem 1.1.2024 die Steuerbefreiungen der §§ 5 Abs. 1 und 2, 6 Abs. 3 S. 1 sowie 7 Abs. 2 GrEStG nicht mehr greifen.

 

Durch diesen Vorgang würden die Rechtsformunterschiede zwischen der Übertragung auf eine Personen- oder Kapitalgesellchaft beseitigt.

 

Sofern man dieser Gefahr entgehen möchte, muss dringend noch eine Übertragung in 2023 erfolgen.


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