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Achtung eine mittelbare Steuererhöhung steht bevor: Sind die Grundbesitzwerte für die Bemessung der Grunderwerbsteuer verfassungswidrig?
Der II. Senat des BFH hat das Bundesministerium der Finanzen mit Beschluss vom 27.05.2009 II R 64/08 wegen möglicher Verfassungswidrigkeit der Grundbesitzwerte als Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer zum Verfahrensbeitritt aufgefordert.
In dem Verfahren geht es um die Frage, ob die im Rahmen einer Anteilsvereinigung zu erhebende Grunderwerbsteuer, für den im Betriebsvermögen befindlichen Grundbesitz, nach den festgestellten Grundbesitzwerten bemessen werden darf.
Der II. Senat des BFH äußert hiergegen – unter Hinweis auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaft- und Schenkungsteuer – entsprechende Bedenken und zieht aus diesem Grunde eine Vorlage an der BVerfG in Betracht.