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Achtung, Fälle offen halten: Kapitaleinkünfte bei der Kirchensteuerberechnung
Aufgrund des § 51a (2) Satz 2 EStG besteht für die Kirchensteuerberechnung ein Hinzurechnungsgebot aufgrund des Halb- bzw. des Teil-Einkünfte-Verfahrens nach § 3 Nr. 40 EStG.
Fraglich ist, ob diese Hinzurechnung gerechtfertigt ist. Das FG Münster hat diese Frage mit seiner Entscheidung vom 7.6.2010 – 4 K 3856/08 Ki, EFG 2010, 1479 bejaht.
Gegen die Entscheidung des FG ist Revision eingelegt worden, AZ BFH I R 53/10. Es ist daher zu empfehlen entsprechende Steuerfestsetzungen anzufechten und im Hinblick auf dieses Verfahren offen zu halten.