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Achtung: Ist der Krankenzusatzversicherungsschutz Sachlohn und kann die 44-Euro-Freigrenze genutzt werden?

Das FG Sachsen hat sich in seinem Urteil vom 16.3.2016 - 2 K 192/16 mit dieser Fragestellung befasst. Das FG Sachsen ist in seinem Urteil zu dem Ergebnis gelangt, dass der Arbeitnehmer keinen Geldanspruch habe, sondern ausschließlich einen Anspruch auf die Gewährung der vertraglich vereinbarten Versicherungsleistungen. Die Finanzbehörden haben gegen die Entscheidung Revision eingelegt. Die Revision ist unter dem AZ VI R 13/16 beim BFH anhängig. Der Praxishinweis Sämtliche Arbeitgeber sollten ihre Arbeitnehmer hierüber informieren, damit diese die Steuerfreiheit der Beträge in ihrer Einkommensteuererklärung beantragen. Gegen die ablehnende Bescheide der Finanzämter muss dann Einspruch eingelegt werden. Diese können dann unter Hinweis auf die vorstehend benannte Revision zum Ruhen gebracht werden.


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