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Achtung, verfahrensrechtliche Fallstricke: Bindungswirkung von Bedarfswertfeststellungsbescheiden für die ErbSt?
Das FG Köln (EFG 2010, 581) und das FG Schleswig-Holstein (EFG 2011, 1076) haben sich mit der Frage befasst, ob eine nach § 138 (5) BewG a.F. getroffene Feststellung des Lage-Finanzamtes, dass ein Grundstück zum Betriebsvermögen eines Gewerbebetriebs gehört, das Erbschaftsteuer-Finanzamt bindet.
Beide FG haben diese Frage negativ beantwortet.
Gegen beide Urteile ist Revision eingelegt worden (FG Köln, AZ BFH II R 11/10; FG Schleswig-Holstein, AZ BFH II R 16/11).
Die Frage nach einer Bindungswirkung der Artfeststellung als Grundlagenbescheid nach § 171 (10) AO hat zwei wichtige Konsequenzen:
Im Fall einer Rechtsbindung wäre das ErbSt-FA an die Rechtsauffassung des Lage-FA gebunden.
Der Stpfl. müsste seine Einwendungen gegen die Artfeststellung erheben.
In einschlägigen Sachverhalten sollten daher beide Verfahren offengehalten werden.