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Achtung: Verfassungsmäßigkeit der Grunderwerbsteuer für den Erwerb von eigengenutztem Wohneigentum?
In einem Revisionsverfahren (BFH AZ beim BFH: II R 4/09) gegen die Entscheidung des FG Nürnberg ist die Rechtsfrage anhängig, ob es - nach Wegfall der Förderung nach dem EigZulG - noch verfassungsgemäß ist, Grunderwerbsteuer für den Erwerb von eigengenutztem Wohneigentum zu erheben.
Die Finanzbehörde hat auf dieses Verfahren reagiert, vgl. OFD, DB 2009, 2463. Demnach können Einsprüche gegen die entsprechenden GrESt-Bescheide nach § 363 (2) S. 2 AO ruhen. Anträge auf AdV lehnt die Finanzbehörde jedoch ab.
In der Praxis sollte daher gegen sämtliche einschlägigen Steuerfestsetzungen Einspruch eingelegt und die Fälle offengehalten werden.