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Achtung: Zeitnahe Dokumentation der Zuordnung zum umsatzsteuerlichen Unternehmensvermögen
Das FG Rheiland-Pfalz hat mit seiner sehr grundsätzlichen Entscheidung vom 24.2.2011 6 K 1004/09, rechtskräftig, (EFG 2011, 1029) zu einer Frage Stellung genommen, die bisher höchstrichterlich noch nicht entschieden worden ist.
Es geht um die Frage, ob eine USt-Erklärung, die 17 Monate nach Ablauf des VZ eingereicht wird, geeignet ist, eine Entscheidung des Unternehmers zu dokumentieren, dass ein Gebäudeteil seinem Unternehmen zuzuordnen ist.
Das FG hat diese Frage wegen der mangelnden Zeitnähe negaiv beangwortet.
Hieraus ist zu folgern, dass eine Dokomentation der Zuordnungentscheidung im Rahmen der Jahressteuererklärung nur dann ausreichend ist, wenn die betreffende Jahressteuererklärung zeitnah eingereicht wird.