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Änderung der Rechtsprechung durch den IX. Senat des BFH zur Annahme eines privaten Veräußerungsgeschäfts nach dem Erwerb von Anteilen an einer Erbengemeinschaft

Nicht ausschließlich der Verfasser der Newsletter ist erstaunt.

In der Vergangenheit schien es geklärt zu sein, dass der Erwerb von Anteilen an einer Erbengemeinschaft – die ausschließlich Grundvermögen umfasst – und einer zeitnahen Veräußerung des Grundvermögens ggf. ein privates Veräußerungsgeschäft anzunehmen ist.

Die vorstehende Rechtsauffassung hatte ihre Grundlage in der bisherigen Rechtsprechung des BFH und entsprechender Äußerungen des BMF.

Am 11.01.2024 hat der BFH jedoch nunmehr das Urteil vom 26.9.2023 IX R 13/22 veröffentlicht.

Durch diese Entscheidung wird die gesamte bisher bestehende Systematik – aufgrund neuer Erkenntnisse des IX. Senats – umgeworfen.

Wir empfehlen aus diesem Grunde das Studium dieses Urteils.

Wir werden Sie selbstverständlich bei der am 01.02.2024 beginnenden Seminarreihe taxnews-aktuell-01-2024 über diese Rechtsänderung umfassend informieren.


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