Änderung des BMF-Schreibens vom 9.11.2016 zur Steuerermäßigung nach § 35a EStG
Das BMF hat mit Schreiben vom 1.9.2021 auf die Rechtsprechung des BFH zur Begünstigung von haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen der öffentlichen Hand reagiert.
Die Einzelheiten der Neuregelung entnehmen sie bitte dem BMF-Schreiben selbst.
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2021-09-01-steuerermaessigung-bei-aufwendungen-fuer-haushaltsnahe-beschaeftigungsverhaeltnisse-und-fuer-die-inanspruchnahme-haushaltsnaher-dienstleistungen.html
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