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Aktive Steuerberatung: Private Darlehen bei Darlehensausfall und Darlehensverzicht

Der Ausfall bzw. der Verzicht von privaten Darlehen führte in der Vergangenheit häufig zu steuerlich nicht relevanten Vermögensverlusten.

Eine Ausnahme war dann gegeben, wenn die privaten Darlehen ggf. zu nachträglichen Anschaffungskosten zu einer Beteiligung i.S.d. § 17 EStG führten.

Ausgelöst durch die Entscheidung des BFH zum Darlehensausfall vom 24.10.2017 VIII R 13/15 hat sich bezüglich dieser Fragestellung nun eine ganz andere Dynamik entwickelt.

Diese Dynamik umfasst nunmehr aufgrund einer Entscheidung des FG Münster vom 12.3.2018 2 K 3127/15 E auch den Darlehensverzicht.

Über die aktuellen Rechtsentwicklungen und die bestehenden Gestaltungspotential zu den diesbezüglichen Fragestellungen werden wir Sie im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell-3-2018 informieren.


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