Alle Artikel anzeigen
Aktuelle Revision: Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Neuregelung zur Abzugsfähigkeit von Berufsausbildungskosten
Das FG Schleswig-Holstein hat mit Urteil vom 4.9.2013 - 2 K 159/11 entschieden, dass die gesetzliche Neuregelung verfassungsgemäß ist.
Gegen die Entscheidung des FG ist nunmehr Revision eingelegt worden, AZ BFH VI R 71/13.
Es ist daher ratsam, die Kosten weiterhin als vorweggenommene Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten geltend zu machen und die Verfahren im Hinblick auf die anhängig Revision offen zu halten.