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Aktuelle Revision: Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Neuregelung zur Abzugsfähigkeit von Berufsausbildungskosten

Das FG Schleswig-Holstein hat mit Urteil vom 4.9.2013 - 2 K 159/11 entschieden, dass die gesetzliche Neuregelung verfassungsgemäß ist. Gegen die Entscheidung des FG ist nunmehr Revision eingelegt worden, AZ BFH VI R 71/13. Es ist daher ratsam, die Kosten weiterhin als vorweggenommene Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten geltend zu machen und die Verfahren im Hinblick auf die anhängig Revision offen zu halten.

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