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Aktuelle Revision zu nachträglichen WK bei den Einkünften V+V nach Ablauf der Spekulationsfrist

Das FG Niedersachsen hat in einem aktuell veröffentlichten Urteil vom 30.08.2013 - 11 K 31/13 entschieden, dass ein nachträgliche Werbungskostenabzug von Schuldzinsen auch zu gewähren ist, wenn die Spekulationsfrist von 10 Jahren abgelaufen ist. Die Finanzbehörden haben erwartungsgemäß gegen die Entscheidung Revision eingelegt, die beim BFH unter dem Aktenzeichen IX R 45/13 anhängig ist.

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