Der X. Senat des BFH hat mit seiner Entscheidung vom 26.11.2008 X R 15/07 eine Grundsatzentscheidung zur Umstellung der Besteuerung der Alterseinkünfte auf die sog. nachgelagerte Besteuerung getroffen. Demnach hat der Gesetzgeber mit der Umstellung der Besteuerung auf die nachgelagerte Besteuerung die Grenzen seines weiten Gestaltungsspielraums nicht überschritten.
Die Besteuerung der Renteneinkünfte eines vormals Selbständigen im Rahmen der Übergangsregelung des AltEinkG begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, sofern nicht gegen das Verbot der Doppelbesteuerung verstoßen wird.
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