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Änderung der Bemessungsgrundlage
Der V. Senat des BFH hat mit seinem Urteil vom 18.9.2008 V R 56/06 seine Rechtsprechung zur Frage, unter welchen Voraussetzungen bzw. zu welchem Zeitpunkt eine Änderung der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage für Entgelte zu erfolgen hat, geändert.
Demnach ergibt sich nur dann eine Minderung der Bemessungsgrundlage, wenn das (Teil)Entgelt tatsächlich zurückgezahlt wird. Zudem ist die Minderung erst in dem Besteuerungszeitraum zu berücksichtigen, in dem die Rückgewährung tatsächlich erfolgt ist.