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Änderung der Rechtsprechung: Neue Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung
Mit seinen Entscheidungen vom 05.03.2009 VI R 58/06 und R 23/07 hat der VI. Senat des BFH zwei Grundsatzentscheidung zur doppelten Haushaltsführung getroffen.
Demnach kann nunmehr eine aus beruflichem Anlass begründete doppelte Haushaltsführung auch dann vorliegen, wenn ein Steuerpflichtiger seinen Haupthausstand aus privaten Gründen vom Beschäftigungsort wegverlegt und er darauf in einer Wohnung am Beschäftigungsort einen Zweithaushalt begründet, um von dort seiner bisherigen Beschäftigung weiter nachgehen zu können.