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Änderung der Rechtsprechung - Verhältnismäßigkeit und Vertrauensschutz bei Ausfuhrnachweisen
Mit seiner Entscheidung vom 30.7.2008 V R 7/03 ändert der V. Senat des BFH seine Rechtsprechung zur Erbringung des Ausfuhrnachweises.
Demnach ergibt sich aus den im Steuerrecht allgemein geltenden Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes, dass die Steuerfreiheit einer Ausfuhrlieferung nicht versagt werden darf, wenn der liefernde Unternehmer die Fälschung des Ausfuhrnachweises, den der Abnehmer ihm vorlegt, auch bei Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmann nicht hat erkennen können.