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Änderung des AEAO
Das Bundesministerium der Finanzen hat mit Schreiben vom 2.1.2009 den Anwendungserlass zur Abgabenordnung erneut geändert. In diesem Schreiben sind u.a. umfangreiche Ausführungen zum Kontenabruf nach § 93 (7) AO gemacht worden. Weitere Einzelheiten finden Sie auf der Website des Bundesfinanzministeriums.