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Anforderungen an ein elektronisches Fahrtenbuch

Das FG Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 14.10.2014 - 11 K 736/11 klargestellt, welche Anforderungen an ein elektronisch geführtes Fahrtenbuch gestellt werden. Unter Hinweis auf die Grundsatzentscheidung des BFH vom 16.11.2005 VI R 64/04, BFH/NV 2006, 864 hat das FG entschieden, dass ein elektronisches Fahrtenbuch nicht anzuerkennen ist, wenn zu einem späteren Zeitpunkt noch Veränderungen vorgenommen worden sind, die nicht dokumentiert werden. Die ggf. vorgenommenen Änderungen müssen bei gewöhnlicher Einsichtnahme klar erkennbar sein. Soweit derartige Programme durch Updates modifiziert werden, muss auch zu jedem Zeitpunkt erkennbar sein, welche Eintragungen mit welcher Programmversion erfolgt sind. Auf diese Umstände sollten Mandanten unbedingt aufmerksam gemacht werden.

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