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Anforderungen an ein ordnungsgemäßes elektronisches Fahrtenbuch
Das FG Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 14.10.2014 - 11 K 736/11 und 11 K 737/111 zur vorstehenden Frage Stellung genommen.
Demnach ist ein elektronisches Fahrtenbuch nur dann als ordnungsgemäß einzuordnen, wenn an dem mittels eines Computerprogramms erzeugten Fahrtenbuch zu einem späteren Zeitpunkt keine Änderungen mehr vorgenommen werden können, ohne, dass die Reichweite der Änderungen dokumentiert wird.
Ob der Steuerpflichtige tatsächlich Veränderungen vorgenommen hat, ist dabei unerheblich.
Lässt sich nicht mehr feststellen, ob das Fahrtbuch änderbar oder nicht abänderbar war, geht die Nichtaufklärbarkeit dieser Frage zu Lasten des Steuerpflichtigen.
Das FG bewegt sich mit seiner Entscheidung im Rahmen der Grundsatzentscheidung des BFH vom 16.11.2005 VI R 64/04, BFH-NV 2006, 864.