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Annahme von SBV II im Rahmen einer bestehenden Betriebsaufspaltung

Mit seiner Entscheidung vom 17.12.2008 IV R 65/07 hat der IV. Senat des BFH erneut zur Annahme von Sonderbetriebsvermögen II beim Besitzunternehmen im Rahmen einer Betriebsaufspaltung Stellung genommen. Demnach richtet sich die Beurteilung danach, ob der Gesellschafter der Besitz-Personengesellschaft mit der entgeltlichen Überlassung eines Wirtschaftsgutes an die Betriebs-GmbH seine eigenen wirtschaftlichen Interessen verfolgt oder damit seine Beteiligung an der Besitz-Personengesellschaft stärkt. Dies wiederum bestimmt sich danach, ob der Einsatz des betreffenden Wirtschaftsgutes in der Betriebs-GmbH letztlich durch den Betrieb der Besitz-Personengesellschaft oder durch anderweitige (eigenbetriebliche oder private) Tätigkeit des Gesellschafters veranlasst ist.

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