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Anrufung des EuGH - Steuerbefreiung von Glücksspielen
Mit seinem Beschluss vom 10.17.2008 XI R 79/07 hat der XI. Senat des BFH dem EUGH die Rechtsfrage vorgelegt, ob Artikel 135 Abs. 1 Buchstabe i der Richtlinie 2006/112/EG dahin auszulegen ist, dass den Mitgliedstaaten eine Regelung gestattet ist, nach der nur bestimmte (Renn-)Wetten und Lotterien von der Umsatzsteuer befreit und sämtliche „sonstigen Glücksspiele mit Geldeinsatz“ von der Umsatzsteuerbefreiung ausgenommen sind.