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Anschaffungsnahe Aufwendungen: Der BFH trifft eine positive Entscheidung und der Gesetzgebe reagiert offenkundig schon wieder mit einem Nichtanwendungsgesetz!

Im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell-4-2020 werden wir über den Beschluss des BFH und das Tätigwerden des Finanzausschusses berichten.

 

Der BFH hat mit seinem Beschluss vom 28.4.2020 IX B 121/19 klargestellt, dass Aufwendungen, die vor dem Erwerb getätigt werden, nicht in die 15 v.H.-Grenze einbezogen werden dürfen.

 

Hierdurch hatten sich interessante Gestaltungsüberlegungen ergeben.

 

Diesen Gestaltungen möchte der Gesetzgeber nun offenkundig bereits für 2020 begegnen, vgl. GStB 2020, 380.

 

Bei der Weitergabe von Gestaltungshinweisen an Mandanten ist daher Vorsicht geboten.


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