Die Finanzverwaltung hat sich in Form einer bundeseinheitlich abgestimmten Weisung zur Frage der Behandlung von anschaffungsnahen Aufwendungen bei gemischt genutzten Gebäuden geäußert, vgl. OFD NRW vom 14.3.2017, DB 2017, 817.
Nach bisheriger Verwaltungsauffassung war die 15 v.H.-Grenze für das gesamte Gebäude einheitlich zu treffen, unabhängig von der Nutzung des Gebäudes, vgl. LfSt Bayern vom 24.11.2005, DB 2005, 2718.
Mit der neuen Weisung distanziert sich die Verwaltung von der bisherigen Beurteilung. Nunmehr nehmen die Finanzbehörden eine konkrete Zuordnung der Aufwendungen zu den einzelnen Nutzungen des Gebäudes vor.
Die neue Rechtsauffassung kann zu Vor- oder Nachteilen führen. Diesbezüglich wird noch erörtert, ob es ggf. eine Übergangsregelung geben soll.
Über die Einzelheiten dieser Rechtsänderung werden wir Sie im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell-4-2017 informieren.