Alle Artikel anzeigen
Ansparabschreibung bzw. Investitionsabzugsbetrag bei Betriebsneugründung bzw. - erweiterung
Der X. Senat des BFH hat in seinen beiden Entscheidungen vom 15.9.2010 X R 21/08 und 22/08 die bisherige Rechtsprechung zur Konkretisieung der Investitionsabsicht bestätigt. Demnach ist die Inanspruchnahme bei einer Betriebsneugründung bzw. einer -erweiterung nur dann möglich, wenn die Wirtschaftsgüter verbindlich bestellt sind.
Darüber hinaus hat der X. Senat des BFH klargestellt, dass das Betreiben einer Fotovoltaikanlage auf dem Betriebsgebäude eines Elektroinstallationsbetriebs nicht zur einer Annahme einer Betriebsneugründung führt. Zudem nimmt der BFH bei einer Umsatzgröße von 5 - 7 (im konkreten Sachverhalt) auch keine Betriebserweiterung an (die Finanzveraltung geht in ihrem BMF-Schreiben von einer Grenze bis zu 10 v.H. aus).