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Ansparrücklage / Investitionsabzugsbetrag - Anwendung für Freiberufler in 2007
Nach dem ADV-Beschluss des VIII. Senates des BFH vom 13. Oktober 2009 VIII B 62/09 ist es nicht ernstlich zweifelhaft, dass Steuerpflichtige mit Einkünften aus selbständiger Arbeit für 2007 keine Ansparabschreibung nach § 7g EStG a.F. geltend machen können, sondern - bei Einhaltung der in § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Buchst. a und c EStG n.F. genannten Größenmerkmale - den Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG n.F.