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Ansparrücklage/Investitionsabzugsbetrag für Mietereinbauten?
Das FG Berlin-Brandenburg hat mit seiner Entscheidung vom 20.8.2009 11 K 636/05 rkr, (EFG 2010, 36) zur Frage der Gewährung einer Ansparrücklage bzw. eines Investionsabzugsbetrags Stellung bezogen.
Demnach stellen Maßnahmen eines Mieters zum Umbau eines angemieteten Ladenlokals bzw. eines Büros Mietereinbauten dar, die nicht als bewegliche Wirtschaftsgüter bzw. teilweise sogar als Erhaltungsaufwendungen zu qualifizieren sind.
Die Vorschrift des § 7g EStG fördert jedoch ausschließlich die Anschaffung bzw. die Herstellung von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens.
Aus diesem Grunde gelangt das FG Berlin-Brandenburg zu einer negativen Entscheidung.