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Anwendung der Konzernklausel gem. § 6a GrEStG auf Ausgliederungen eines Einzelunternehmens

Umwandlungsvorgänge im Konzern können bei Anwendbarkeit des § 6a GrEStG vollständig grunderwerbsteuerfrei bleiben.

Ob § 6a GrEStG auch auf die Ausgliederung eines Einzelunternehmens (einschließlich eines Grundstücks) zur Neugründung einer Kapitalgesellschaft anwendbar ist, war bislang ungeklärt.

Dies hat nun das Sächsische Finanzgericht mit Urteil vom 30.6.2021 (Az. 2 K 121/21) zugunsten der Klägerin entschieden.

Es folgte der aktuellen Rechtsprechung des BFH (Urteile vom 21. August 2019, Az. II R 15/19 und vom 22. August 2019, Az. II R 18/19) und widersprach dem aktuellen Anwendungserlass zu § 6a GrEStG vom 22. September 2020 (hier: Tz. 2.1).

  • 6a GrEStG sei auch für diese Fallkonstellation anwendbar:
  • Die Ausgliederung eines Einzelunternehmens sei eine nach § 6a GrEStG begünstigte Transaktion
  • Das Einzelunternehmen sei als herrschendes Unternehmen anzuerkennen
  • Ein Verstoß gegen die fünfjährig Vorbehaltensfrist läge bei einer neu gegründeten Kapitalgesellschaft nicht vor

Das Finanzgericht hatte die Revision unverständlicherweise nicht zugelassen.

Hiergegen wurde seitens der Finanzverwaltung Nichtzulassungsbeschwerde (Az. II B 47/21) eingelegt.

Es bleibt abzuwarten, ob der BFH dieser stattgibt und das Revisionsverfahren zulässt.


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