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Arbeitszimmer: Schnelle Reaktion des BMF
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 6. Juli 2010 - 2 BvL 13/09 - entschieden, dass die seit 2007 geltende Neuregelung zur Abziehbarkeit der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer mit Artikel 3 Abs. 1 des Grundgesetzes unvereinbar ist, soweit das Abzugsverbot Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer auch dann umfasst, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.
Das BMF hat hierauf mit BMF-Schreiben vom heutigen Datum reagiert.
Informieren Sie sich über die Details auf dem direkten Weg.