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Arbeitszimmerregelung: Reaktion des BMF zum Beschluss des BFH zur Verfassungswidrigkeit
Das BMF hat mit Schreiben vom 610.2009 – IV A 3 – S 0623/09/10001 auf den Beschluss des VI. Senats des BFH vom 25.8.2009 VI B 69/09 reagiert.
Demnach gewährt die Finanzbehörde nunmehr in Rechtsbehelfsverfahren – in denen auf den o.a. Beschluss des BFH verwiesen wird – Aussetzung der Vollziehung.
Zu den Einzelheiten, vgl. das o.a. BMF-Schreiben.